Dein Start in die Ausbildung: Ein kleiner Schritt für die Menschheit, ein riesengroßer für dich.“
Mit dem ersten Tag der Ausbildung beginnt ein neues Kapitel im Leben. Das Wichtigste dabei: Interesse zeigen, Fragen stellen und ein bisschen Vorbereitung: Zum Beispiel, indem man sich über den Ausbildungsbetrieb informiert, den lästigen Papierkram schon vorher regelt und natürlich seine letzten Sommerferien noch einmal so richtig genießt.
Papierkram ist langweilig, aber wichtig.
Konto eröffnen, Krankenversicherung abschließen, wer eine Ausbildung beginnt, muss sich um so etwas kümmern.
TIPP: am besten erledigt man das schon vorher, dann hat man in den ersten Tagen der Ausbildung den Kopf frei für die wirklich wichtigen Dinge.
To-do-Liste
• Konto eröffnen
Wer eine Ausbildung macht, der erhält eine Vergütung: Spätestens jetzt braucht man ein Girokonto. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, benötigt dafür die Unterschrift der Eltern. Viele Banken haben spezielle Konditionen für Auszubildende und bieten gebührenfreie Girokonten an.
• Lohnsteuerkarte
Wer Geld verdient, muss auch Lohnsteuer zahlen. Darum kümmert sich der Arbeitgeber, der den Betrag von der Ausbildungsvergütung abzieht. Dafür braucht er die Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit.
• Sozialversicherungsausweis
Neben der Lohnsteuer werden auch Beiträge zur Sozialversicherung fällig, z.B. Kranken- oder Rentenversicherung. Auch diese werden von der Ausbildungsvergütung abgezogen, dafür benötigt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer. Diese bekommt man mit dem Sozialversicherungsausweis zugeschickt, sobald man sich bei einer Krankenversicherung angemeldet hat.
• Krankenversicherung
Auszubildende sind i.d.R. nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert und
müssen sich selbst versichern. Bei vielen Krankenkassen gibt es spezielle
Angebote für Auszubildende. Man sollte auch im Betrieb nachfragen.
So oder so sollte man seine Versicherungsnummer am ersten Tag der
Ausbildung parat haben.
• Ärztliche Bescheinigung
Bei unter 18-Jährigen muss vor Ausbildungsbeginn festgestellt werden, ob Sie
für den gewählten Beruf gesundheitlich geeignet sind. Diese Untersuchung kann
der Hausarzt durchführen.
• Polizeiliches Führungszeugnis
Manche Arbeitgeber verlangen ein polizeiliches Führungszeugnis. Es kann bei
der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angefordert werden. Dies sollte man so
früh wie möglich erledigen, da die Bearbeitung etwas länger dauern kann.
Noch Fragen?
Noch mehr Infos und Antworten auf wirklich jede Frage zum Start in die Ausbildung gibt es auf: https://handfest-online.de/ausbildung/start-in-die-ausbildung/