DachNews im Januar 2024
Liebe Mitglieder und Partner des Dachdecker-Verbands Nordrhein,
wir hoffen, dass Sie das neue Jahr gesund und voller Tatendrang begrüßt haben. Das Jahr 2024 beginnt auch für das Dachdeckerhandwerk mit spannenden Entwicklungen und wichtigen Informationen, die wir gerne mit Ihnen teilen möchten. In unserem Januar-Newsletter finden Sie eine Vielzahl von Themen, die für Sie von Interesse sind:.
Betrieb: Mindestlohn steigt – eine To-Do-Liste für Arbeitgeber
Der Mindestlohn ist auch im Dachdeckerhandwerk per 1. Januar 2024 gestiegen. Vom Arbeitsvertrag bis zur Stundenberechnung: Das müssen Arbeitgeber jetzt beachten.
Arbeitsmarkt: Was ändert sich 2024 – Anlage BDA Zusammenstellung
Mit dem neuen Jahr starten auch viele neue Regelungen am Arbeitsmarkt – vom Bürgergeld bis zur Weiterbildung. Wir stellen Ihnen vor, was jetzt umgesetzt werden muss.
Was ändert sich 2024 auf dem Arbeitsmarkt
BG BAU – Änderungen in 2024
Seit 1. Januar 2024 gibt es viel Neues bei der BG BAU – vom Gefahrtarif über das neue Meldeportal bis zu neuen Grenzwerten für Gefahrstoffe, hier erhalten Sie alle Infos.
BG Bau – Das ändert sich in 2024
Betrieb: Bis Bis zum Ende des 1. Quartals 2024: Meldung der Schwerbeschädigten im Betrieb
Bis zum Ende des 1. Quartals 2024 müssen Betriebe die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten melden. Danach richtet sich, ob eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss.
Meldung der Schwerbeschädigten im Betrieb
Neue Sachbezugswerte in 2024
Erfahren Sie alles über die aktualisierten Sachbezugswerte für 2024 und wie sich diese auf Ihre betrieblichen Prozesse auswirken. Angepasst an die Verbraucherpreisentwicklung werden alljährlich die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung neu festgelegt.
PV-Anlagen – Was 2024 zu beachten ist
Um die Montage und den Betrieb von PV-Anlagen noch attraktiver zu machen, wurden viele Vorteile – auch steuerlicher Art – geschaffen. Was gilt ab 2024 für den Strom von der Sonne?
PV-Anlagen – Was 2024 zu beachten ist
Brutto und netto 2024 – Wer wie viel mehr bekommt
Versprochen ist versprochen: Bei vielen Arbeitnehmern landet ab 1. Januar 2024 bei gleichbleibenden Bruttoeinkommen mehr Geld auf dem Konto.
Wir hoffen, dass Sie aus unserem Januar-Newsletter wertvolle Einblicke gewinnen können und gut informiert ins neue Jahr starten. Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.