Gute Nachrichten für Dachdeckerbetriebe: Ausnahme bei Sicherheitsbeauftragten bleibt bestehen

Apr. 9, 2026 | Allgemein, Newsletter

Aus dem Verband

Infobriefe

Ausnahme bei Sicherheitsbeauftragten bleibt bestehen

Ein wichtiger Erfolg für das Dachdeckerhandwerk: Die Ausnahmeregelung für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten bleibt erhalten.

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hat sich gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Grenze wieder in die Regelung aufgenommen wurde.

Was gilt jetzt für Dachdeckerbetriebe?

Für Betriebe mit mehr als 20 bis 50 Beschäftigten gilt künftig: Ein Sicherheitsbeauftragter muss bestellt werden, wenn eine besondere Gefährdung besteht.
Da diese im Dachdeckerhandwerk ohnehin gegeben ist – etwa durch Arbeiten in der Höhe, Absturzrisiken oder den Umgang mit Maschinen und Werkzeugen, ändert sich für die meisten Dachdeckerbetriebe in der Praxis nichts.

Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden bleiben weiterhin von der Pflicht ausgenommen, können aber freiwillig eine Sicherheitsbeauftragte oder einen Sicherheitsbeauftragten benennen.

Warum Sicherheitsbeauftragte wichtig sind

Auch wenn die Bestellung in kleineren Betrieben freiwillig ist, lohnt sich das Engagement:
Sicherheitsbeauftragte (SiBe) unterstützen den Arbeitgeber, verbessern die Arbeitssicherheit und fördern die Aufmerksamkeit im Team. Ihre Aufgaben sind vielfältig:

  • Sie achten darauf, dass Schutzvorrichtungen und Ausrüstungen korrekt vorhanden und funktionstüchtig sind.

  • Sie kontrollieren, ob persönliche Schutzausrüstung (PSA) – wie Helm, Gehörschutz und Sicherheitsschuhe – konsequent getragen wird.

  • Sie sensibilisieren Kolleginnen und Kollegen für Gefahrenquellen und helfen, Risiken frühzeitig zu vermeiden.

So tragen Sicherheitsbeauftragte maßgeblich zu einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld bei.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema gibt es exklusiv für Innungsbetriebe hier

Fazit: Sicherheit bleibt Teamsache

Die beibehaltene Ausnahmeregelung bedeutet Entlastung für kleinere Betriebe, doch Sicherheit bleibt ein gemeinsames Thema auf jeder Baustelle.
Mit gut geschulten Mitarbeitern, klarer Kommunikation und gelebtem Verantwortungsbewusstsein lässt sich Unfällen wirksam vorbeugen.

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