Vorsicht Falle: Minijobverträge bei der Betriebsprüfung

Juni 16, 2026 | Allgemein, Presse

Aus dem Verband

Infobriefe

Ab dem 01.07.2026 geraten Sie im Lohnbüro unter verschärfte Beobachtung: Dafür sorgt eine auf den ersten Blick völlig unscheinbare Änderung bei der Rentenversicherungspflicht von Minijobbern…

Das Gefährliche daran: Sie merken den Fehler erst, wenn es längst zu spät ist und Ihnen der Prüfer schon gegenübersitzt…

Der sagt dann nur lapidar: „Warum wurde das hier falsch gemeldet?“

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Betriebsprüfer fordert die Unterlagen zu Ihren Minijobbern an…Kein großes Ding, oder? Alles Routine, wie sonst auch. Bis der Prüfer an einem scheinbaren Detail hängenbleibt: Nämlich dem neuen Befreiungsantrag zur Rentenversicherung: Da passt ein Datum nicht exakt. Oder es wurde eine Meldung zu spät übermittelt. Oder es fehlt ein Formular in der Dokumentation.

Und genau in diesem Moment beginnt der Fall zu kippen:

  • Der Prüfer stellt rückwirkende Beitragspflichten fest.
  • Es müssen mehrere Monate neu berechnet werden.
  • Oder er fordert Säumniszuschläge.
  • Oder er wirft Ihnen vor, Sozialabgaben nicht korrekt abgeführt zu haben.

 

Der Antrag muss schriftlich vorliegen, der Eingang muss sauber dokumentiert werden, der genaue Wirksamkeitszeitpunkt muss stimmen, die SV-Meldung muss korrekt mit dem Schlüssel „6100“ erfolgen und sämtliche Fristen müssen eingehalten werden.

Bereits ein einziger Fehler in dieser Kette reicht aus … und der Prüfer dreht Ihnen sofort einen Strick draus…

Noch schlimmer wird es, wenn dann noch veraltete Vertragsmuster, unklare oder unvollständige Formulierungen, lückenhafte Dokumentationen oder fehlende Anträge und Meldungen.

Ausführlich

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