Newsletter Januar 2024

Jan 15, 2024 | Newsletter

Aus dem Verband

Infobriefe

DachNews im Januar 2024

Liebe Mitglieder und Partner des Dachdecker-Verbands Nordrhein,

wir hoffen, dass Sie das neue Jahr gesund und voller Tatendrang begrüßt haben. Das Jahr 2024 beginnt auch für das Dachdeckerhandwerk mit spannenden Entwicklungen und wichtigen Informationen, die wir gerne mit Ihnen teilen möchten. In unserem Januar-Newsletter finden Sie eine Vielzahl von Themen, die für Sie von Interesse sind:.

Betrieb: Mindestlohn steigt – eine To-Do-Liste für Arbeitgeber

Der Mindestlohn ist auch im Dachdeckerhandwerk per 1. Januar 2024 gestiegen. Vom Arbeitsvertrag bis zur Stundenberechnung: Das müssen Arbeitgeber jetzt beachten.

Mindestlohn steigt

Arbeitsmarkt: Was ändert sich 2024 – Anlage BDA Zusammenstellung

Mit dem neuen Jahr starten auch viele neue Regelungen am Arbeitsmarkt – vom Bürgergeld bis zur Weiterbildung. Wir stellen Ihnen vor, was jetzt umgesetzt werden muss.

Arbeitsmarkt 2024

Was ändert sich 2024 auf dem Arbeitsmarkt

BG BAU – Änderungen in 2024

Seit 1. Januar 2024 gibt es viel Neues bei der BG BAU – vom Gefahrtarif über das neue Meldeportal bis zu neuen Grenzwerten für Gefahrstoffe, hier erhalten Sie alle Infos.

BG Bau – Das ändert sich in 2024

Betrieb: Bis Bis zum Ende des 1. Quartals 2024: Meldung der Schwerbeschädigten im Betrieb 

Bis zum Ende des 1. Quartals 2024 müssen Betriebe die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten melden. Danach richtet sich, ob eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss.

Meldung der Schwerbeschädigten im Betrieb 

Neue Sachbezugswerte in 2024

Erfahren Sie alles über die aktualisierten Sachbezugswerte für 2024 und wie sich diese auf Ihre betrieblichen Prozesse auswirken. Angepasst an die Verbraucherpreisentwicklung werden alljährlich die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung neu festgelegt.

Neue Sachbezugswerte in 2024

PV-Anlagen – Was 2024 zu beachten ist

Um die Montage und den Betrieb von PV-Anlagen noch attraktiver zu machen, wurden viele Vorteile – auch steuerlicher Art – geschaffen. Was gilt ab 2024 für den Strom von der Sonne?

PV-Anlagen – Was 2024 zu beachten ist

Brutto und netto 2024 – Wer wie viel mehr bekommt

Versprochen ist versprochen: Bei vielen Arbeitnehmern landet ab 1. Januar 2024 bei gleichbleibenden Bruttoeinkommen mehr Geld auf dem Konto.

Mehr Netto vom Brutto

Wir hoffen, dass Sie aus unserem Januar-Newsletter wertvolle Einblicke gewinnen können und gut informiert ins neue Jahr starten. Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Investition in die Immobilie als gute Geldanlage

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Beim Wohnen sparen anstatt Festgeld zu verbrennen Lang ist es her, als es noch nennenswerte Zinsen für das Ersparte gab. Seit Jahren liegt das Zinsniveau oft unter der Inflationsrate – und damit wird die Kaufkraft des Ersparten ständig reduziert. Doch es gibt noch...

Kostenfreies Online-Webinar: Verkaufsfördernde  – 26.11.2024

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Endlich Energiewende