Die gute Nachricht: Aufstiegs-BAföG: Deutliche Verbesserungen für Meisterschüler geplant

Juli 22, 2026 | Allgemein, Presse

Aus dem Verband

Infobriefe

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (5. AFBG-ÄndG) beschlossen. Die geplanten Verbesserungen beim Aufstiegs-BAföG betreffen unmittelbar die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Meistervorbereitungskurse und weiterer Aufstiegsfortbildungen. Die  nachfolgenden Informationen sind bei einer Beratung, Teilnehmergewinnung und Kursplanung zu berücksichtigen.

  1. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Regelung bisher künftig (geplant)
Höchstbetrag geförderte Lehrgangs- und Prüfungsgebühren 15.000 € 18.000 €
Förderung Meisterstück / vergleichbare Arbeiten 2.000 € 4.000 €
Darlehenserlass bei bestandener Fortbildungsprüfung 50 % 60 % des noch nicht fälligen Restdarlehens
Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen auf die Förderung bisher Anrechnung keine Anrechnung mehr
Kinderbetreuungszuschlag Alleinerziehende (je Kind und Monat) 150 € 160 €

Ergänzend sind gesetzliche Klarstellungen vorgesehen, die den Vollzug für Förderämter und Bildungsstätten spürbar entlasten sollen.

  1. Bedeutung für die Meisterausbildung im Dachdeckerhandwerk
  • Höherer Gebührenrahmen: Der auf 18.000 € angehobene Höchstbetrag deckt die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren unserer Meisterkurse künftig mit deutlich mehr Spielraum ab.
  • Meisterstück: Die Verdoppelung auf 4.000 € kommt materialintensiven Gewerken wie dem Dachdeckerhandwerk besonders zugute.
  • Geringere Eigenbelastung: Der auf 60 % erhöhte Darlehenserlass bei bestandener Prüfung senkt die effektiven Kosten des Meistertitels weiter — ein starkes Argument in der Ansprache von Gesellinnen und Gesellen.
  • Anrechnungsfreie Arbeitgeberzuschüsse: Betriebe können ihre Nachwuchskräfte künftig kofinanzieren, ohne deren Förderung zu schmälern — ein neues Argument auch gegenüber den Betrieben (Bindung künftiger Führungskräfte).
  • Vereinbarkeit: Der erhöhte Kinderbetreuungszuschlag verbessert die Situation Alleinerziehender in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen.
  1. Zeitliche Einordnung und Vorbehalt
  • Geplantes Inkrafttreten: 1. August 2027.
  • Es handelt sich um den Regierungsentwurf; das parlamentarische Verfahren (Bundestag, Bundesrat) steht noch aus. Änderungen im Detail sind möglich.
  • Für laufende und vor dem Inkrafttreten begonnene Maßnahmen gilt voraussichtlich das bisherige Recht; die Übergangsregelungen bleiben abzuwarten.
  1. Empfehlungen für Ihre Praxis
  • Interessentinnen und Interessenten ab sofort auf die geplanten Verbesserungen hinweisen – stets mit dem Zusatz „nach derzeitigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens“, ohne verbindliche Zusagen.
  • Beratungs- und Informationsmaterialien erst nach Verkündung des Gesetzes anpassen.
  • Kursplanung 2027/2028: Kursstarts ab August 2027 profitieren voraussichtlich bereits vom neuen Recht – bitte in der Beratung zur Wahl des Kursbeginns berücksichtigen.

Wir informieren über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens.

Zum Hintergrund: Das AFBG („Aufstiegs-BAföG“, früher „Meister-BAföG“) fördert seit 1996 die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse — teils als nicht rückzahlbarer Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Die Kosten tragen zu 78 % der Bund und zu 22 % die Länder.