PV-Anlage ist Dachdeckersache

Sep 3, 2024 | Allgemein

Aus dem Verband

Infobriefe

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) speisten im ersten Halbjahr dieses Jahres über 32 Terawattstunden Strom ins Netz ein, ein Zuwachs von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im April 2024 waren auf Dächern und Grundstücken rund 3,4 Millionen PV-Anlagen mit einer Nennleistung von etwa 81.500 Megawatt installiert, meldet das Statistische Bundesamt.

Dachdecker installieren PV-Anlagen

Das Interesse an PV-Anlagen ist weiterhin hoch. Für Bauherren ist es allerdings wichtig zu wissen, dass das Dachdeckerhandwerk, zusammen mit dem Elektrohandwerk, der richtige Ansprechpartner für die Installation von PV-Anlagen ist. Eine Studie des Bauherren-Schutzbunds (BSB) zeigt, wie wichtig sorgfältige Planung und Ausführung sind, um Fehler zu vermeiden. Unsachgemäßer Einbau oder falsche Auslegung in der Planungsphase sind laut der BSB-Studie häufige Fehlerquellen.

PV-Installationen sind komplexe Bauvorhaben

Die Bedeutung qualifizierter Experten und zugelassener Produkte bei der Installation von PV-Anlagen ist entscheidend. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) warnt vor Eigenleistung und der Verwendung nicht zugelassener Produkte, denn Photovoltaikanlagen sind komplexe bauliche Anlagen, die zahlreichen rechtlichen und technischen Anforderungen unterliegen. „Das fängt an bei der Verankerung der Unterkonstruktion im Dachtragwerk, geht über die Auswahl passender Solarmodule und deren Ausrichtung bis hin zur Beratung über geeignete Fördermaßnahmen. Dies leisten Mitarbeitende in Fachbetrieben, die dafür jahrelang ausgebildet wurden und viel Erfahrung mitbringen“, erklärt Jan Redecker, Leiter des Bereichs Forschung und Wissenschaft beim ZVDH. Nur sorgfältig geplante und installierte Anlagen gewährleisten eine nachhaltige und effiziente Nutzung. „Leider gibt es immer wieder Schadensfälle durch unsachgemäße PV-Installation“, so Redecker.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Bauherren sind mitverantwortlich für die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß der Baustellenverordnung. Dies gilt sowohl für die Planung und Koordinierung des Bauvorhabens als auch für die Instandhaltung. Die Aufgaben variieren je nach Art und Umfang des Projekts. „Bauherren müssen dafür sorgen, dass die Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden und tragen eine Mitverantwortung, wenn beispielsweise kein Gerüst aufgebaut wurde“, erläutert ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx.

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